Die EU-Bauproduktenverordnung ist da - mit Vogl Deckensysteme sind Sie auch weiterhin normkonform unterwegs! / 01.07.2013

Die EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG wird durch die EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Ab dem 01.07.2013 gilt dieses Regelwerk verbindlich und regelt damit das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa. Für die betroffenen Produkte der Vogl Deckensysteme GmbH werden die Vorgaben der Bauproduktenverordnung selbstverständlich erfüllt.

Für die Hersteller von Bauprodukten gelten erweiterte Pflichten zur Dokumentation und Kennzeichnung der Artikel. Außerdem müssen alle Bauprodukte, welche CE-gekennzeichnet sind, eine Leistungserklärung haben. Die Leistungserklärungen für Vogl-Produkte finden Sie im Downloadbereich.

Für Rückfragen zu der Bauproduktenverordnung steht Ihnen unser Produktmanagement natürlich gerne zur Verfügung.

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